Die Beitragsordnung gilt gemäß ihrer Satzung für die Mitglieder des Vereins „Station für Technik, Naturwissenschaften, Kunst - Weißwasser e.V.“
0 natürlich…
: alternative Leistung der Beiträge durch Tätigkeit im Verein? Die Beitragsgelder sind für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins gemäß der geltenden Satzung zu verwenden.
Diese Beitragsordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung am 31. März 2009 in Kraft.
Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.
: ist schon in der Satzung geregelt…
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