Entwurf zur Beitragsordnung

Dies ist noch ein unfertiger Entwurf. Aktuellere Details erhalten Sie zur Zeit im Büro der Station.

§1 Geltungsbereich

Die Beitragsordnung gilt gemäß ihrer Satzung für die Mitglieder des Vereins „Station für Technik, Naturwissenschaften, Kunst - Weißwasser e.V.“

§2 Beitragspflicht

  1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag an den Verein zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  2. Die Beiträge sind jeweils fällig zum XX und XX des Kalenderjahres.
  3. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt für:
    • Teilnehmer von Arbeitsgemeinschaften:
    • Ehrenmitglieder: FIXME 0 natürlich…
    • sonstige Mitglieder:
  4. FIXME: alternative Leistung der Beiträge durch Tätigkeit im Verein?

§3 Verwendung der Gelder

Die Beitragsgelder sind für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins gemäß der geltenden Satzung zu verwenden.

§4 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung am 31. März 2009 in Kraft.

§5 Änderung der Beitragsordnung

Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung. FIXME: ist schon in der Satzung geregelt…